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Versicherungsleistungen |
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Es besteht für alle Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 8 Mio. Euro je verletzte Person) und eine Teilkaskoversicherung (Ausnahmen s. Mietvertrag)
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen, es sei denn, er weist nach, wer diesen Schaden verursacht hat und dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
Es besteht die Möglichkeit, die Haftung des Mieters gegen Zahlung einer Versicherungsgebühr zu reduzieren. Bei Vereinbarung dieser Haftungsreduzierung haftet der Mieter pro Schadenfall bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung, es sei denn, er verstößt gegen eine ihm in den Allgemeinen Vermietbedingungen (siehe Link Allgemeine Vermietbedingungen) auferlegten Verpflichtung. Auf Wunsch kann die Selbstbeteiligung weiter reduziert werden.
Die Haftungsreduzierung entfällt z. B. auch bei:
• Schäden durch Vorsatz und grob fahrlässige Verursachung
• Schäden durch Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhe oder –breite des Fahrzeuge
• Schäden, die auf Rückwärtsfahren oder Rangieren ohne Einweiser zurückzuführen sind
• Schäden bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit
• Schäden, die durch unsachgemäßes Be- und Entladen entstehen
• Schäden, die auf das Ladegut zurückzuführen sind
• Schäden, die durch nicht fahrberechtigte Personen verursacht werden (berechtigte Fahrer sind der
• Mieter, sowie weitere auf dem Mietvertrag gegen Gebühr eingetragene Personen)
• Schäden, bei denen keine polizeiliche Unfallaufnahme am Unfallort erfolgt.
in diesen und in den in den Allgemeinen Vermietbedingungen aufgeführten
Fällen haftet der Mieter in Höhe des tatsächlichen
Schadens.
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Insassen-Unfall-Versicherung |
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Eine Insassen-Unfall-Versicherung
kann der Mieter gegen die Zahlung einer Versicherungsgebühr
abschließen. Diese Versicherung umfasst eine Deckungssumme
nach einem Pauschalsystem von
• 11.000 Euro im Todesfall
• 21.000 Euro bei Invalidität
je Fahrzeug.
Eine Versicherung mit höheren Abschlußsummen ist möglich.
Bitte sprechen Sie uns an.
HOFFMANN-Autovermietung • Lister Damm 12 C • 30163 Hannover
• Telefon: 0511-663088 • Fax: 0511-624088 |
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09/07 |
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