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Schon ärgerlich, wenn man unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Ist der Unfall aber noch einmal relativ glimpflich abgelaufen und "nur" Blechschaden entstanden, so bietet sich Hilfe in Form eines Ersatzfahrzeuges an. Ihnen als Geschädigtem steht für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges oder bei Totalschaden für die Zeit der „Wiederbeschaffungsdauer“, ein Ersatzfahrzeug zu. Sie als Unfallopfer brauchen also nicht auf Ihre Mobilität zu verzichten.
Wir stellen Ihnen sofort einen PKW, LKW oder Anhänger zur Verfügung; damit Sie schnell weiterkommen, kein Geschäft versäumen und keinen Ärger haben mit Formalitäten, den üblichen Laufereien, Wartezeiten und anderem Zeitaufwand. Auf Wunsch ist eine direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer KFZ - Werkstatt oder Ihrem Wohnort möglich.
Nach einem Verkehrsunfall ist der Halter eines durch Fremdverschulden beschädigten Kraftwagens im Rahmen der im § 254 BGB obliegenden Schadenminderungspflicht zur Vermeidung eines größeren Schadens durch Verdienstausfall etc. nicht nur berechtigt, sondern u.U. sogar verpflichtet, für die Reparaturdauer, bzw.- bei Totalschaden- bis zur Lieferung eines gleichwertigen Gebraucht- oder Neuwagens auf Kosten des Schadenstifters einen Ersatzwagen anzumieten.
Der Verursacher muss die Mietkosten für den Ersatzwagen auch dann ersetzen, wenn Sie als Geschädigter den angemieteten Ersatzwagen nicht nur für geschäftliche Zwecke, sondern ausschließlich zu ihrem Vergnügen oder zu ihrer eigenen Bequemlichkeit sowohl an Werk- als auch an Sonn- oder Feiertagen benutzen. Auch wenn Ihr eigenes Fahrzeug üblicherweise von anderen Personen benutzt wird, besteht trotzdem Anspruch auf einen Unfallersatzwagen. Hier ist insbesondere an Familienmitglieder u.ä. zu denken.
Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ersetzt, im Rahmen der Haftung nach Grund und Höhe, Ihnen die Mietwagenkosten für die nachweislich berechtigte Anmietung und Mietdauer.
Die Abrechnung mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegner übernehmen wir auf Wunsch direkt über eine von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung. Sie müssen als Geschädigter nicht im voraus bei uns die Mietwagenkosten zahlen.
Nach einem nicht verschuldeten Schadenfall haben Sie das Recht auf freie Wahl eines Rechtsanwalts, eines KFZ - Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachten und auf die Reparatur Ihres Fahrzeuges in einer KFZ - Werkstatt Ihres Vertrauens. Ihr Unfallgegner, dessen Versicherung und deren Schadenschnelldienst sollten nicht Ihre Berater sein.
Für diesen Geschäftsbereich gelten nicht unsere Internettarife.
Wir helfen Ihnen gern. Bitte sprechen Sie uns an.
Ihre
HOFFMANN - Autovermietung
HOFFMANN-Autovermietung • Lister Damm 12 C • 30163 Hannover
• Telefon: 0511-663088 • Fax: 0511-624088
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